GEMA bei Telefonansagen

Oft erreichen uns Anfragen, einen bestimmten Song als Hintergrundmusik für eine Telefonansage zu verwenden.
Leider ist das nur in Ausnahmefällen möglich und wirtschaftlich 
sinnvoll.

1. Die GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft in Deutschland, die die Interessen von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern vertritt. Wenn Musik in Telefonansagen verwendet wird, unterliegt dies den Regelungen des Urheberrechts. Das Abspielen von Musik, sei es als Warteschleifenmusik oder Hintergrundmusik in Telefonansagen, kann als öffentliche Aufführung gewertet werden. Infolgedessen müssen diejenigen, die diese Musik nutzen möchten, eine angemessene Vergütung an die Urheber und Rechteinhaber zahlen.

Die genaue Höhe der GEMA-Gebühr bei Telefonansagen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art und Dauer der Nutzung sowie der Größe des Unternehmens. Die GEMA hat spezifische Tarife für die Verwendung von Musik in Telefonansagen festgelegt. Diese Tarife sind in der GEMA-Tarifübersicht veröffentlicht und werden regelmäßig aktualisiert.

Für Unternehmen und Organisationen, die Telefonansagen mit Musik verwenden möchten, ist es wichtig, die GEMA-Gebührenordnung zu beachten und die entsprechenden Lizenzgebühren zu entrichten. Dies gewährleistet, dass die Urheberrechte respektiert werden und die Künstler fair entlohnt werden.

2. Die Leistungsschutzrechte
Nicht nur die Textdichter und Komponisten eines Liedes haben Rechte – auch die für die Aufnahme verantwortlichen Produzenten. Diese lassen sich im Vertrieb ihrer Arbeit meist von Plattenfirmen, sogenannten Labels vertreten. Bei einem Label erwirbt man, gegen Bezahlung, das Recht, eine Aufnahme benutzen zu dürfen. Weiterhin muss das Label jeder Nutzung zustimmen – was besonders bei bekannten Liedern häufig problematisch ist. 

Die Alternative GEMA-freie Musik von ROT-TON

Wir haben als Studio Verträge mit einigen Komponisten, die nicht in der GEMA vertreten sind und die Nutzungsrechte an deren Liedern erworben. Eine Dauerlizenz für ein Musikstück aus unserem Archiv kostet in der Regel 25 – 50 € und darf von Ihnen ohne dauerhafte Bezahlung für Ihre Telefonansage benutzt werden. Sie haben fragen oder wollen sich die Musik aus unserem Katalog anhören? Kein Problem: Wir senden Ihnen gerne kostenfreie Demos zu.